| Frank Rössling Zahntechnik | |
| Labor | Eiserfelder Str. 316 |
| 57080 Siegen | |
| Telefon | (02 71) 39 37 38-3 |
| Telefax | (02 71) 39 37 38-4 |
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Zahnbehandlung und Steuern:
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
wie alle Gesundheitsaufwendungen, die durch Ärzte verordnet werden, sind die Kosten für Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie usw. nach § 33 Einkommenssteuergesetz (ESTG) als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.
Neben den Erstattungsleistungen der Krankenkassen, Beihilfestellen, Arbeitgeber etc. ist vom Rechnungsbetrag die persönlich zumutbare Belastung abzuziehen. Diese ist abhängig vm Familienstand und vom sogenannten Gesamtbetrag der Einkünfte (abzgl. Werbungskosten). Die zumutbare Belastung beträgt:
Bei einem Gesamtbetrag der Einkünfte: | |||
| bis € 15.340 | bis € 51.130 | über € 51.130 | |
|---|---|---|---|
1. Bei Steuerzahlern, die keine Kinder haben und deren Einkommen | |||
a. Alleinstehende (Grundtab.) | 5 % | 6 % | 7 % |
b. Verheiratete (Splittingtab.) | 4 % | 5 % | 6 % |
2. Bei Steuerpflichtigen mit | |||
a. einem o. zwei Kindern | 2 % | 3 % | 4 % |
b. mit drei o. mehr Kindern | 1 % | 1 % | 2 % |
des Gesamtbetrages der Einkünfte | |||
Hierzu folgendes Beispiel:
Ein Patient (verheiratet, drei Kinder) hat Jahreseinkünfte in Höhe von € 26.000. In diesem Fall beträgt die zumutbare Belastung ein Prozent, das sind 260 €. Für eine umfassende Zahnbehandlung müßte es 6.500 € bezahlen, wovon die Krankenversicherung 2.500 € übernimmt. Von den restlichen 4.000 € könnte der Patient 3.740 € als außergewöhnliche Belastung - ohne Höchstgrenze - geltend machen. Dies bedeutet, dass der über die zumutbare Belastung hinausgehende Betrag stets in voller Höhe absetzbar ist, unabhängig davon, wie hoch die Zahnarztrechnung ausfällt.